Warum Akteneinsicht?

DAS JUGENDAMT, hier DAS KREISJUGENDAMT des Landkreises sammelt Informationen.
(Wie Stasi, NSA, GeStapo, Scientology)

Diese Informationen bestehen aus dem was einer sagt und was einer über den anderen sagt. Oder einer sagt, ein anderer hätte dies oder jenes über den anderen gesagt.

Doch wer garantiert nun, dass das Gesagte zum Einen der Wahrheit entspricht und vom Anderen auch so aufgezeichnet wurde wie es gesagt wurde? Man weis nie, wann sie die Informationen weitergeben.

Seit 2009 wissen die Gemeinderäte im Landkreis München, dass man nicht in seine eigene Akte blicken darf. Sie hatten Post von mir bekommen.

DAS JUGENDAMT hat eine Machtposition. Es kann jederzeit vor Gericht einen Antrag auf das Sorgerecht stellen - nachdem es Ihr Kind vom Kindergarten oder Hort abgeholt hat. Es sieht es als seine Aufgabe an, Gehörtes und Gesagtes weiterzutragen! Die erklärte Aufgabe ist es, dies dem Gericht mitzuteilen!

Man zeige mir nun den Amtsrichterin am königlich bayerischen Amtsgericht zu München oder Dachau der nicht zuerst dem JUGENDAMT als Fachbehörde glaubt und dann den Eltern!

Wann DAS JUGENDAMT diese Machtposition ausübt und in die Autonomie der Eltern eingreift, bleibt einzig dem JUGENDAMT überlassen.

Ein rechtgültiger Beschluss kann nicht vor dem Zugriff schützen, wenn nach einem Jahr oder zwei  DAS  KREISJUGENDAMT einem blossen Gerücht des anderen Elternteil folgt und Kinder aus dem Ferienlager holt und dem anderen Elternteil ausliefert.

Wenn man jetzt argumentiert, die müssen ja die Kinder schützen, erhält dieser jener welche meine Zustimmung. Doch dann bitte mit menschlichen - rechtstaatlichen Methoden. Der Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Autonomie der Eltern (teile) muss sorgfältigst durch Tatsachen belegt sein. Das kann wohl DAS KREISJUGENDAMT nicht leisten. Dies kann der Staat (Justiz) auch nicht einer kommunalen Einrichtung in Eigenregie aufhalsen. Dafür hat er die Polizei. Und die weis, wie mit Gerüchten umzugehen ist.

Die Einsicht in die Aufzeichnungen des KREISJUGENDAMTES die gemeinsamen Kinder oder geführte Gespräche betreffend können also nicht so behandelt werden wie zu Zeiten als meine Großeltern noch jung waren oder die Notwendigkeit der Gauck-Behörde begründen. Das sollte doch wirklich Vergangenheit sein.

Dieses Verhalten der Organisation zeugt von fehlender Positionierung in der Rechtstaatlichkeit. Und was seit der Gründung prächtig funktioniert hat, muss auch weiterhin funktionieren. Doch da ist wohl eine Reform verschlafen worden.

Nun ist in meiner persönlichen Angelegenheit nichts aussergewöhnliches von Statten gegangen, ein Minimum an Einsatz dieser Organisation. Also das, was jeder der vor Gericht zieht, freiwillig durchlaufen muss.

Wenn man dann die Akteneinsicht nicht zugestanden erhält, stimmt was nicht. Ich fand ein Schreiben vom Bürgermeister von Ismaning in meiner Akte. Und eine Schattenakte der gesamten Gerichtsakte.

Oder denken Sie anders? Teilen Sie mir Ihre Meinung mit.

Und wenn das Verfahren die Beratung überholt hat  folgt die Datensperrung und Löschung. Lesen Sie hier >>>>>>>