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Das Original hier >>>>>>>>>>>>>

13.09.2009

Für unser Land
Für die Landeskinder
Bayerische Staatskrise

 

wegen scientologyartigen Justizkomplotts mit PPP - organisierter
Rechtsbeugung, Datenkriminalität, Parteiverrat u.a
.


 

sowie wegen
 

öffentlicher Aufforderung z.B. durch das Landesjugendamt
und den Münchner Anwaltsverein
zur Begehung und Duldung von Straftaten

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

erlauben Sie mir bitte, daß ich Ihnen ganz persönlich ein Stück Arbeit vorlege, das - aus welchen Gründen auch immer - weder Ihr Vor- Vorgänger noch dessen Nachfolger irgendwie angepackt haben, wie das sicher geboten gewesen wäre.
Eine andere Möglichkeit, der Sache eine für die Menschen Eine andere Möglichkeit, der Sache eine für die Menschen gute Wendung zu geben, sehe ich nicht.

Schon die Ärztliche Berufsordnung § 1 Abs. 1 S. 1 zwingt mich, nochmals zu handeln, denn die anzusprechende unglaubliche Misere verursacht enonnes seelisches Leid in der Bevölkerung, für viele Betroffene lebenslang.

Es geht um organisierte Verbrechen, welche nicht ganz wenige der vom bayerischen Staate bzw. den Steuerzahlern bezahlte Familienrichter in Komplizenschaft mit anderen Personen und unter stillschweigendem Gewährenlassen u.a. auch Ihrer JustizMinisterin sowie der organisierten Anwaltschaft tagtäglich an Wehrlosen begehen, welche eindeutig illegalen und quälenden, herabwürdigenden Prozeduren unterzogen werden.

Diese ruchlosen Richter übersenden komplette an sie adressierte Parteischreiben und sogar komplette psychologische oder auch psychiatrische Sachverständigengutachten ohne Rechtsgrundlage gern. BayDSG an Jugendämter, wo sie auch der Sache nach überhaupt nichts zu suchen haben.

Damit verletzen sie nicht nur - zumal in psychologischen oder psychiatrischen Gutachten in großer Zahl enthaltene - Privatgeheimnisse (auch Gerüchte) und begehen Straftaten gemäß § 203 Abs. 2 S. 1 StGB.

Sie sabotieren auch die Jugendamtstätigkeit und beugen auch so gesehen das Recht, weil die in den Jugendämtern Tätigen die Gutachten lesen und damit während ihrer eigentlich für andere Tätigkeiten vorgesehenen Arbeitszeit unzulässigerweise und vorhersehbar in ihren Gedanken und Einstellungen beeinflußt werden.

Das läuft eindeutig dem gesetzlichen Auftrag aus §§ 17 SGB und 61 ff SGB VIII zuwider, demzufolge die Jugendamtsbediensteten vorrangig Beratungsaufgaben zu erfüllen hätten, die grundsätzlich aufgrund eigener befugter Datenerhebung unter dem Schutz absoluter, bis an die Grenze akuter Gefährdungen reichender Diskretion sinnvoll sein bzw. erfolgreich verlaufen kann.

 

Es ist natürlich überhaupt nicht die Aufgabe der Jugendamtsleute, der Amtsermittlungspflicht der Richter nachzukommen und Gutachten z.B. auf Verständlichkeit, Stichhaltigkeit und Glaubhaftigkeit zu untersuchen und Einwendungen der Parteien zu berücksichtigen.

 

Ein Nutznießer und zugleich womöglich Spiritus rector der illegalen Prozeduren ist der durch wissenschaftliche Begutachtungspraxis noch nie aufgefallenen Führer einer international agierenden, sektenartig und zugleich nach Art eines Privatgeheimdienstes funktionierenden Psycho- Profit- NGO, nämlich der "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und
Rechtspsychologie" mit Sitz in München.

Das Ganze könnte nicht funktionieren, wenn nicht so viele Anwälte durch Stillschweigen versagten und daran verdienten, die doch unabhängige Organe der Rechtspflege sein sollten. Auch diese haben sich wohl auf allerlei kriminelle Arrangements eingelassen, von denen das "Münchner Modell" vielleicht das perfideste bzw. das am deutlichsten ausformulierte ist.
Dort wird öffentlich - auf der Netzseite des Münchner Anwaltsvereins - in einem "Leitfaden" behauptet, die Schweigepflicht der in Sorgerechtsverfahren als Gehilfen des Gerichts tätigen Sachverständigen existiere nicht gegenüber dem Jugendamt.

Das Ganze hätte längst auffliegen müssen, hätte nicht auch Ihre Justizministerin versagt. Ihre Staatsanwaltschaft verstieg sich dazu, mindestens zwei Strafverfolgung Beantragenden unbelehrbar die Lüge aufzutischen, die §§ 49/ 49 a FGG stellten Befugnisnormen für die genannte Datenübermittlung dar.

 

Und schließlich würden sich womöglich schon Jugendamtsbedienstete beschwert haben, hätten sie nicht die an alle verteilte eindeutig jugendgefährdende Desinfonnationsbroschüre "Trennung und Scheidung" aus dem Landesjugendamt auf ihren Schreibtischen, in der die kriminellen, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eklatant verletzenden und Recht beugenden Prozeduren der in keinem Gesetz geregelten "Kooperation der Beteiligten" trotz jahrelanger Kritik (vgl. Z.B. Brief vom 18.2.05 an Dr. Stoiber) für normal und gar zum "Fachstandard" erklärt werden.

Über die hier nur skizzierten Sachverhalte sind einige Personen sehr gut - wenngleich in unterschiedlicher Tiefe und Bereite - infonniert, welche Sie kennen werden und welche Sie werden befragen müssen, darunter:

 

1. Herr Staatsminister des Inneren Dr. Herrmann, CSU, der seit einem Jahr von den Missständen Bescheid weiß ("Abgeordnetenwatch"), nichts unternahm und am 12.09.09 via E- Post nochmals von mir informiert wurde,

2. die Landtagsabgeordnete Christine Stahl, B901 DIE GRüNEN,

3. der umtriebige Ministerpräsident a.D. Dr. jur Stoiber, der mir die Antwort noch schuldet auf ein via Fernkopie zugegangenes Schreiben vom 18.01.2005 (Anlage),

4. der Landtagsabgeordnete Schindler, SPD, der - wie Frau MdB Stahl - schon viele Petitionen wegen der GWG zu bearbeiten hatte,

5. der Bundestagsabgeordnete und Familienrichter Wunderlich, DIE LINKE,

6. der Landtagsabgeordente Dr. Fischer, FDP,

7. der Bundestagsabgeordnete Koschyk, CSU,

8. der Polizeibeamte Schildhabel, KPI Ansbach und

9. die Justizministerin Dr. jur. Merk, der Sie vielleicht Glauben schenken, ich aber nicht.

 

Ich fordere Sie hiermit auf, sofort für eine Beendigung der sozusagen PPP- privatstasiartigen Machenschaften in bayerischen Sorgerechtsverfahren zu sorgen, die Täter und Anstifter bzw. öffentlich Aufforderdernden (§ 111 StGB) pflichtgemäß ohne Ansehen der Personen vor Gericht bringen zu lassen aus allen rechtlichen Gründen und den Opfern verbindliche Zusagen für eine unkomplizierte Entschädigung zu machen.

Deren Höhe hätte sich angesichts der Verwerflichkeit der Verbrechen und der besonderen Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzungen natürlich an den Obergrenzen der gesetzlichen Grundlagen gern. BayDSG zu bemessen.

 

Alle Täter sind vermögend und müssen vom Freistaat in Regreß genommen werden.

Walten Sie Ihres Amtes, Herr Ministerpräsident!

Nicht nur das bayerische Volk wird auf Sie schauen, wenn Sie - mit seiner Unterstützung das Komplott entschlossen zertrümmern und für Ordnung in Ihrem Verantwortungsbereich sorgen zum Wohle des Landes und seiner Landeskinder.

Mit vorzüglichster Hochachtung

...

 

An den
Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern
Herrn Dr. jur .
Edmund Stoiber
Bayerische Staatskanzlei
Franz - Josef - Strauß - Ring]
80535 München
Per Fax 089 294044
 

Aus dem Jahre 2005

Offener Brief: Für unser Land. Für die Landeskinder
 

 

Hier
Rechtsauffassungen zu Art. 5 BayDSG, § 170 GVG, Art. 6 (Abs. 1, 2) GG
in zwei Ihrer Ministerien
Beabsichtigte Privatisierung der Forensischen Kliniken
 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident
 

Erlauben Sie mir bitte, Ihre Aufmerksamkeit auf Vorgänge in zwei Ihrer Staatsministerien zu lenken, die mich als Bürger dieses Landes in hohem Maße beunruhigen.

 

Es handelt sich um:

1. Staatsministerium der Justiz:   Az l402 E - I 8265/2004

2. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: Az VI 5/ 7411/97/ 04

Es geht dabei im Kern um bemerkenswert nonchalante Auffassungen zu der Frage, wie die Beziehung zwischen Bürgern des Freistaates in Richterrobe und den rechtsunterworfenen Bürgern (soweit sie Eltern sind) konkret auszugestalten wäre, wenn sie sich in Zivilverfahren nach § 170 GVG begegnen.

Den mir vorliegenden schriftlichen Verlautbarungen verschiedener Spitzenbeamter zufolge ist man dort der für mich völlig unverständlichen Auffassung, es sei für die genannte grundlegende Beziehung unschädlich, wenn umfangreiche Datenübermittlungen Verfahren nach § 170 GVG heraus in Richtung Jugendamt durchaus ohne Wissen lmd Zustimmung der Betroffenen stattfinden würden.

Ein Bezug zum BayDSG wird durchgehend nicht hergestellt.

Diese Art der Rechtsauffassung in den Ministerien beunruhigt mich als Bürger, der seine Wahlheimat Bayern hat.

Sie beunruhigt mich auch als Psychiater und Psychotherapeut. Weil das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch im konkreten Handeln Verantwortlicher nicht beachtet werden sollte, so würde dies für die seelische Befindlichkeit Betroffener nicht sicher immer ohne problematische Auswirkung sein können und die Würde des Einzelnen womöglich tangieren.

Den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, den die Väter des Grundgesetzes auch den Familien in Bayern zugedacht haben, würde ich vermissen.

In den beiden genannten Ministerien soll es auch Überlegungen geben, die Kliniken für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in eine private Hand zu geben.

Auch dies verstünde ich nicht, da - die Wahrhaftigkeit der Berichterstattung im Nordbayerischen Kurier vom 5.1.05 unterstellt - die Belegungszahlen jedenfalls in Bayreuth womöglich weiter steigen  Kostenträger bliebe ja der Freistaat.

Zudem stellt sich vielleicht gerade auch hier die Frage, wie der Bayerische Staat eigentlich zu seinen Bürgern steht. lch kann mich des Eindruckes nicht erwehren, daß es zwischen den Vorgängen Zusammenhänge geben könnte.

Jedenfalls wünsche ich, dass Sie den Dingen auf den Grund gehen.

Ich bin in der Lage, jederzeit sachdienliche Auskünfte zu geben.

Mit freundlichem Gruß

 

PS:
Bei aller Kritik möchte ich nicht die Gelegenheit versäumen, sogleich darauf hinzuweisen, dass ich an der Sachbearbeitung in einer mit den oben genannten womöglich im Zusammenhang stehenden Angelegenheit durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren nichts auszusetzen habe (Az lC5-0142.1-995 NA, Schreiben vom 22.11.04)

Dies korrespondiert mit den Erfahrungen. die ich im Rahmen meiner Berufstätigkeit und zuletzt privat mit der PI und der KPl Bayreuth (z.B BY 4201-026883-04/3) machte Ich bin mir sicher. daß den dortigen Beamten das ..Lied der Bayern'" kein ferner Gesang ist.

Sie tragen es wohl - soweit ich das zu beurteilen mir erlauben darf - Gott sei Dank im Herzen. wenn sie bei ihren Begegnungen auch mit wohl organisierten. international operierenden gesetzesuntreuen Menschen mitunter ihr Leben riskieren müssen

Das gibt mir Hoffnung.

 

Ich entnahm

,,Gott mit dir. du Land der Bavern"

einem Schulbuch der Klassenstufe 3 .......

 

Das Dokument >>>>>>>>>>>>>>>>>>

Fachlicher Standard
 für Jugendämter im Wirkungskreis des Landesjugendamtes Bayern
(Documenta Barbarica)

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, der Direktor, zur Stellung des Jugendamtes in Verfahren

Prof. Kunkel zur Stellung des Jugendamtes in Verfahren.

Datenschutzbeauftragt er einer süddeutschen Stadt zum Verfahren der Dokumentenweiterga be

Hausner Zur Mitwirkung des Jugendamtes

Selbstdarstellung des Kreisjugendamt München zur Mitwirkung

Warum gibt es diese Übersicht nicht mehr in der Bundespublikation “Die Scientology Organisation - Gefahren, Ziele, Praktiken” ?